In vielen europäischen und den meisten außereuropäischen Ländern war das Habilitationsverfahren nie vorgesehen (bspw. in Großbritannien und den USA) oder wurde abgeschafft. Manche Hochschulpolitiker und -funktionäre bewerten das traditionelle Habilitationsverfahren in Deutschland als nicht mehr zeitgemäß. Die Qualifikation zur selbstständigen Forschung werde bereits mit der Dissertation erbracht. Der Aspekt der Lehre werde bei der Habilitation zwar formell miteinbezogen, habe aber in der Realität im Verhältnis zur Habilitationsschrift eine äußerst untergeordnete Bedeutung für das Prüfungsverfahren. Viele Privatdozenten stehen schließlich wirtschaftlich vor dem Nichts, wenn sie keine Professur bekommen, weil für eine Anstellung außerhalb der Universität die Habilitation kaum honoriert wird und zu viele Jahre seit der Promotion vergangen sind. Von prominenten Wissenschaftlern wurde daher die ersatzlose Abschaffung der Habilitation gefordert, was schließlich 2002 in Zusammenhang mit der Einführung der Juniorprofessur realisiert wurde. Diese Abschaffung wurde allerdings 2004 durch eine Klage von 3 Bundesländern wieder aufgehoben. Professor Ernst-Ludwig Winnacker bezeichnete als Präsident (1998–2006) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) die Habilitation als „obsolet“, ein „Karrierehindernis“ und „letztlich ein Herrschaftsinstrument altgedienter Professoren über den Nachwuchs“. (aus Wikipedia)