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Honorarprofessor

Was ist ein Honorarprofessor?

Ein Honorarprofessor ist ein Professor, der nicht hauptamtlich einer Universität oder Hochschule angehört, der jedoch in seinen wissenschaftlichen Leistungen absolut einem ordentlichen Professor vergleichbar ist. Honorarprofessoren stehen in Lehre und Prüfung dieselben Rechte zu wie hauptamtlichen Lehrkräften, ihre Lehrverpflichtungen sind jedoch reduziert. (aus Wiktionary)

Was macht ein Honorarprofessor?

Honorarprofessoren sind nebenberufliche Hochschullehrer, die aufgrund mehrjähriger selbstständiger Lehrtätigkeit als Lehrbeauftragte oder durch besondere wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen außerhalb der Hochschule bestellt worden und dadurch mit der betreffenden Hochschule in besonderer Weise verbunden sind. Die Leistungen auf dem jeweiligen Fachgebiet müssen den Anforderungen entsprechen, die an hauptberufliche Hochschullehrer gestellt werden, eine Habilitation ist nicht notwendig. Sie halten Lehrveranstaltungen in geringem Pflichtumfang ab, sind in der Hauptsache aber weiter in ihrem Beruf außerhalb der Hochschule tätig. Prinzipiell verdienen sie kein Gehalt. Ziel der Honorarprofessur ist es, Personen aus der beruflichen Praxis auch für die Lehre zu gewinnen. Honorarprofessuren gewinnen zunehmend an Attraktivität bei Führungskräften in Wirtschaft und Politik. (aus Wikipedia)

Ist eine Honorarprofessur ein Ehrentitel?

Honorarprofessoren führen die Amtsbezeichnung Professor (Prof.) ohne weiteren Zusatz. Die Bezeichnung des Titels besagt, dass die Funktion in der Regel ehrenamtlich, d. h. ohne Bezahlung ausgeübt wird (von engl. „honorary“ = ehrenhalber, ehrenamtlich). Auch wenn die Herkunft der englischen Bezeichnung sich wie „honor“ (engl. für Ehre) gleichsam auf das lateinische Wort „honor“ (lat. für Ehre, Staatsdienst) zurückführen lässt, ist der Honorarprofessor im Gegensatz zum Ehrenprofessor oder „Prof. h.c.“ kein Ehrentitel. (aus Wikipedia)

Ist die Habilitation noch zeitgemäß?

In vielen europäischen und den meisten außereuropäischen Ländern war das Habilitationsverfahren nie vorgesehen (bspw. in Großbritannien und den USA) oder wurde abgeschafft. Manche Hochschulpolitiker und -funktionäre bewerten das traditionelle Habilitationsverfahren in Deutschland als nicht mehr zeitgemäß. Die Qualifikation zur selbstständigen Forschung werde bereits mit der Dissertation erbracht. Der Aspekt der Lehre werde bei der Habilitation zwar formell miteinbezogen, habe aber in der Realität im Verhältnis zur Habilitationsschrift eine äußerst untergeordnete Bedeutung für das Prüfungsverfahren. Viele Privatdozenten stehen schließlich wirtschaftlich vor dem Nichts, wenn sie keine Professur bekommen, weil für eine Anstellung außerhalb der Universität die Habilitation kaum honoriert wird und zu viele Jahre seit der Promotion vergangen sind. Von prominenten Wissenschaftlern wurde daher die ersatzlose Abschaffung der Habilitation gefordert, was schließlich 2002 in Zusammenhang mit der Einführung der Juniorprofessur realisiert wurde. Diese Abschaffung wurde allerdings 2004 durch eine Klage von 3 Bundesländern wieder aufgehoben. Professor Ernst-Ludwig Winnacker bezeichnete als Präsident (1998–2006) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) die Habilitation als „obsolet“, ein „Karrierehindernis“ und „letztlich ein Herrschaftsinstrument altgedienter Professoren über den Nachwuchs“. Read more